Aktienoptionen Für Cisco Mitarbeiter
High Tech Policy Guide - Global Policy and Government Affairs (GPGA) Ausgabe Ausgabe von Aktienoptionen. Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen globalen Rechnungslegungsstandard verabschiedet, der die Auf - wendung von Mitarbeiteraktienoptionen auf Gewinn - und Verlustrechnungen erfordert. Das US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat die US-amerikanische Politik - in Kraft seit 1994 - aufgefordert, im Namen der Harmonisierung der US - und internationalen Rechnungslegungsstandards Aufwendungen zu verlangen. Die Europäische Union (EU) ändert auch ihre Politik, um die Aufwendungen für die Synchronisierung internationaler Rechnungslegungsstandards zu verlangen. Auswirkungen auf den Geschäftsbereich Wenn FASB und die EU bestehen und breit gefächerte Mitarbeiterbeteiligungsprogramme als Aufwand zu behandeln sind, drohen solche Pläne. Die finanziellen Auswirkungen könnten in Milliarden von Dollar gemessen werden. Wenn angenommen, wird Cisco die Erschwinglichkeit seines breit gefächerten Range-and-File-Programms beurteilen und das wahrscheinlichste Ergebnis wäre ein weit reduziertes breit gefächertes Optionsprogramm. Dies würde eine wichtige Retention und Recruitment-Tool entfernen und führen zu einer großen Veränderung in der Unternehmenskultur: Verlust der Mitarbeiter Besitz. Status Der FASB (Financial Accounting Standards Board, FASB) hat einen Exposure-Entwurf veröffentlicht, der vorsieht, dass Mitarbeiterbezugsrechte ab 2005 als Buchhaltungsaufwand zu behandeln sind. Der Entwurf war bis zum 30. Juni 2004 öffentlich zugänglich. Am 24. Juni bei einem FASB-Roundtable In Palo Alto, Kalifornien, erklärte Dennis Powell, Ciscos Chief Financial Officer, dass wir nicht mit dem Vorschlag einverstanden sind, Mitarbeiteraktienoptionen aufzuwenden. Aktienoptionen werden bereits ausgeübt, wenn das Ergebnis je Aktie (EPS) betroffen ist. Lesen Sie hier den vollständigen Brief von Ciscos an den FASB. Alle FASB-Kommentarbriefe, die überwiegende Mehrheit davon sind sehr viel gegen Aufwendungen. Powell sprach nochmals vor dem vollen FASB im September 2004. Er stellte eine alternative Bewertung für Aktienoptionen vor, wenn sie aufwandswirksam sind. Ebenfalls an der Präsentation beteiligten sich Richard Grannis, Qualcomm Schatzmeister und Genentech CFO, Lou Lavigne. Im Oktober 2004 hat das FASB angekündigt, dass die vorgeschlagene Regel für Mitarbeiteraktienoptionen um sechs Monate verzögert und zum 15. Juni 2005 in Kraft treten würde. Am 16. Dezember 2004 hat das FASB seine endgültige Erklärung über aktienbasierte Vergütungen oder Aktienoptionen abgegeben . In Bezug auf den US-Kongress verabschiedete das Repräsentantenhaus im Juli 2004 einen Gesetzentwurf, der nur die Aktienoptionen nur der obersten fünf Offiziere eines Unternehmens (HR 3574) aufwand. Das Haus schickte eine starke Botschaft, dass breit angelegte Mitarbeiter Aktienoptionen sind über Arbeitsplätze, Wettbewerbsfähigkeit und Mitarbeiter Besitz - nicht Buchhaltung. Der Gesetzentwurf verabschiedete das volle Haus durch eine 312-111-Stimme mit sehr starker Unterstützung von beiden Parteien. Im Senat, im Oktober 2004, schrieben 53 bipartisan Senatoren Briefe an Securities and Exchange Commission (SEC) Vorsitzender Donaldson drängen eine Verzögerung in Aufwendungen für Aktienoptionen, bis Feldtests durchgeführt werden können und ein genaues Bewertungsmodell erreicht werden kann. Die SEC hat Aufsicht über das FASB. Der Senatsbegleitschein zu HR 3574 (S.1890), hatte insgesamt 31 bipartisanischen cosponsors. Der Kongress enthielt keine Aktienoptionsgesetzgebung in einer im November 2004 verabschiedeten finalen Omnibus-Maßnahmemaßnahme. Die Bemühungen, mit dem Kongress über Aktienoptionsgesetzgebung zusammenzuarbeiten, werden sich auch 2005 fortsetzen. In Europa hat das International Accounting Standards Board (IASB) bereits empfohlen Aktienoptionen aufgewendet werden. Frankreich, Italien. Spanien und Belgien haben vor kurzem gegen einen IASB-Kompromiss über eine Derivatemission ein Veto eingelegt - eindeutig dargelegt, dass die IASB-Standards nicht selbst verwirklichen, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Standards einhalten können, die sie nicht mögen. Der IASB-Vorschlag für Aufwendungen wird derzeit von der Europäischen Kommission, die sich auf diese Frage geteilt hat, sowie die Rechnungslegungsausschüsse der EU-Mitgliedstaaten geprüft. Cisco Position Optionen sollten nicht aufgewendet werden: es ist eine schlechte Buchhaltung. Die potenzielle Verwässerung der einzelnen Anleger Anteil der Unternehmenseigentum ist die tatsächlichen Kosten für Mitarbeiter Aktienoptionen. Das Ergebnis je Aktie (EPS) berücksichtigt bereits die Auswirkungen der Aktienoptionen. Genaue, konsequente und nützliche Informationen über Mitarbeiteraktienoptionen müssen bereits vierteljährlich offengelegt werden. Die Aktionäre sollten Genehmigung über Aktienoptionspläne haben, wie bei Cisco. Um breit angelegte Pläne zu schützen, unterstützt Cisco legislative Bemühungen, die die Aufwendung von Optionen nur der fünf größten Offiziere aller Unternehmen erfordern. Cisco beglückwünscht das Repräsentantenhaus für die Anerkennung der Bedeutung der breit gefächerten Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, besonders in einer Zeit, in der das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der USA von größter Bedeutung sind. Key Meldungen Breit angelegte Aktienoptionspläne geben Mitarbeitern auf allen Ebenen die Chance, ein Stück Stein zu besitzen und die Produktivität für das Unternehmen zu steigern. Optionen-Programme halten Unternehmen wettbewerbsfähig in Recruiting und Retention - vor allem in Zeiten des globalen Wettbewerbs für Ingenieur-Talente benötigt. Da in anderen Ländern noch mehr Ingenieure und Mathematik - und Naturwissenschaften promoviert werden als in den USA, die zu innovativen Technologien und Forschung führen, müssen die Aktienoptionen ein wichtiges Instrument zur Rekrutierung und Speicherung von Unternehmen bleiben. Mitarbeiteraktienoptionen fördern Innovation und Unternehmergeist. Mehr Länder erkennen auch an, dass das Versprechen von Unternehmenseigentum alle Arbeiter motiviert. China. Die zum Beispiel die Auslastung von Aktienoptionen im Zentrum ihres fünfjährigen wirtschaftlichen Expansionsplans aufweist. Aufwendungen können zu einer Eliminierung oder Kürzung breit angelegter Optionen führen. Derzeit gibt es keine genaue, verlässliche und konsistente Methode zur Bewertung von Wertpapieren - die derzeitige Bewertungsmethode (Black-Scholes) ist für Optionen, die frei gehandelt werden können. Stand Januar 2005Home 187 Artikel 187 Mitarbeiteraktienoptionen Fact Sheet Traditionell wurden Aktienoptionspläne für Unternehmen eingesetzt, um Top-Management - und Key-Mitarbeiter zu belohnen und ihre Interessen mit denen der Gesellschaft und anderer Aktionäre zu verknüpfen. Immer mehr Unternehmen betrachten nun alle ihre Mitarbeiter als Schlüssel. Seit Ende der 80er-Jahre ist die Zahl der Aktienoptionen um das neunfache gestiegen. Während Optionen sind die prominenteste Form der individuellen Equity-Vergütung, Restricted Stock, Phantom Stock und Stock Appreciation Rights gewachsen sind in der Popularität und sind ebenfalls eine Überlegung wert. Breitbasierte Optionen bleiben in Hochtechnologieunternehmen die Norm und werden auch in anderen Branchen weiter verbreitet. Größere, öffentlich gehandelte Unternehmen wie Starbucks, Southwest Airlines und Cisco geben nun den meisten oder allen ihrer Mitarbeiter Aktienoptionen. Viele non-high-tech, eng verbundene Unternehmen kommen auch in die Reihen. Ab 2014 schätzte die Allgemeine Sozialforschung, dass 7,2 Mitarbeiter Aktienoptionen plus wahrscheinlich mehrere hunderttausend Mitarbeiter mit anderen Formen des Eigenkapitals halten. Das ist von seinem Höhepunkt im Jahr 2001, aber wenn die Zahl war etwa 30 höher. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus Änderungen von Rechnungslegungsvorschriften und erhöhtem Anteilsdruck, um die Verwässerung durch Aktienpreise in Aktiengesellschaften zu reduzieren. Was ist eine Aktienoption Eine Aktienoption gibt einem Mitarbeiter das Recht, eine bestimmte Anzahl von Aktien der Gesellschaft zu einem festen Preis für eine bestimmte Anzahl von Jahren zu kaufen. Der Preis, zu dem die Option gewährt wird, wird als Zuschusspreis bezeichnet und ist üblicherweise der Marktpreis zum Zeitpunkt der Gewährung der Option. Mitarbeiter, denen Aktienoptionen gewährt wurden, hoffen, dass der Aktienkurs steigen wird und dass sie durch Ausübung (Kauf) der Aktie zum niedrigeren Stipendienpreis und dann Verkauf der Aktie zum aktuellen Marktpreis einlösen können. Es gibt zwei Arten von Aktienoptionsprogrammen, die jeweils mit eindeutigen Regeln und steuerlichen Konsequenzen versehen sind: nicht qualifizierte Aktienoptionen und Anreizoptionen (ISOs). Aktienoptionspläne können eine flexible Möglichkeit für Unternehmen sein, das Eigentum an Mitarbeitern zu teilen, sie für die Leistung zu belohnen und ein motiviertes Personal zu gewinnen und zu halten. Für wachstumsorientierte kleinere Unternehmen, Optionen sind ein guter Weg, um Bargeld zu erhalten, während die Mitarbeiter ein Stück zukünftiges Wachstum. Sie sind auch für öffentliche Unternehmen sinnvoll, deren Leistungspläne gut etabliert sind, aber die Mitarbeiter in Besitz nehmen wollen. Der verwässernde Effekt von Optionen, auch wenn sie für die meisten Beschäftigten gewährt wird, ist typischerweise sehr gering und kann durch ihre potenzielle Produktivität und Mitarbeiterbezug Vorteile ausgeglichen werden. Optionen sind jedoch kein Mechanismus für bestehende Eigentümer, Aktien zu verkaufen und sind in der Regel für Unternehmen ungeeignet, deren zukünftiges Wachstum ungewiss ist. Sie können auch weniger attraktiv in kleinen, eng geführten Unternehmen, die nicht wollen, gehen Sie in die Öffentlichkeit oder verkauft werden, weil sie es schwierig finden, einen Markt für die Aktien zu schaffen. Aktienoptionen und Mitarbeiterbesitz Sind Optionen Eigentümer Die Antwort hängt davon ab, wen Sie fragen. Befürworter fühlen, dass Optionen wahres Eigentum sind, weil die Mitarbeiter nicht erhalten sie kostenlos, aber müssen sich ihr eigenes Geld, um Aktien zu kaufen. Andere wiederum sind der Auffassung, dass aufgrund der Optionspläne, die es den Mitarbeitern ermöglichen, ihre Anteile kurzfristig nach der Gewährung zu verkaufen, diese Optionen keine langfristige Eigentümerperspektive und - haltung schaffen. Die endgültige Auswirkung eines Mitarbeiterbeteiligungsplanes einschließlich eines Aktienoptionsplans hängt stark vom Unternehmen und seinen Zielen für den Plan, seinem Engagement für die Schaffung einer Eigentümerkultur, dem Ausmaß der Ausbildung und der Ausbildung, die er in die Erläuterung des Plans, Und die Ziele der einzelnen Mitarbeiter (ob sie eher Bargeld früher als später wollen). In Unternehmen, die ein echtes Engagement für die Schaffung einer Eigentümer-Kultur zeigen, können Aktienoptionen ein wichtiger Motivator sein. Unternehmen wie Starbucks, Cisco und viele andere ebnen den Weg, zeigen, wie effektiv ein Aktienoptionsplan kann, wenn mit einem echten Engagement für die Behandlung von Arbeitnehmern wie Eigentümer kombiniert werden. Praktische Überlegungen Im Allgemeinen müssen Unternehmen bei der Gestaltung eines Optionsprogramms sorgfältig prüfen, inwieweit sie bereit sind, verfügbar zu werden, wer Optionen erhält und wie viel Beschäftigung wächst, so dass jedes Jahr die richtige Anzahl von Aktien gewährt wird. Ein häufiger Fehler ist, zu viele Optionen zu früh zu gewähren, so dass kein Platz für zusätzliche Optionen für zukünftige Mitarbeiter. Einer der wichtigsten Überlegungen für den Planentwurf ist sein Ziel: ist der Plan, allen Mitarbeitern Aktien im Unternehmen zu geben oder nur einen Nutzen für einige wichtige Mitarbeiter zu geben. Wünscht das Unternehmen langfristiges Eigentum zu fördern oder ist es ein Einmalige Leistung Ist der Plan als eine Möglichkeit zur Schaffung von Arbeitnehmereigentum oder einfach eine Möglichkeit zur Schaffung einer zusätzlichen Leistungen an Arbeitnehmer Die Antworten auf diese Fragen wird von entscheidender Bedeutung bei der Festlegung bestimmter Plan Merkmale wie Anspruchsberechtigung, Zuteilung, Vesting, Bewertung, Haltezeiten , Und Aktienkurs. Wir veröffentlichen das Aktienoptionsbuch, eine sehr detaillierte Anleitung zu Aktienoptionen und Aktienkaufplänen. Bleiben Sie informiert Die Cisco Systems, Inc. Mitarbeiter Stock Purchase Plan (die 147Plan148) ist für die berechtigten Mitarbeiter der Gesellschaft und eine oder mehrere ihrer Konzerngesellschaften mit der Möglichkeit, ein Eigentumsrecht an der Gesellschaft durch die Teilnahme an einem Plan, Als Mitarbeiterbeteiligungsplan nach § 423 des Internal Revenue Code (der 147Code148) qualifizieren. Sämtliche Anteilsnummern in dieser Änderung vom Mai 2008 betreffen alle bis zum 22. März 2000 durchgeführten Teile des Wertpapiers, einschließlich (i) der am 16. Dezember 1997 durchgeführten drei (3) bis zwei (2) Ii) der am 15. September 1998 durchgeführte drei (3) zwei (2) Aktiensplit, (iii) die am 21. Juni 1999 durchgeführte Aktienspaltung (2); (Iv) die am 22. März 2000 durchgeführte Aktienspaltung (2). Der Plan trat am Tag des Inkrafttretens in Kraft und wurde von den Aktionären der Gesellschaft im Januar 1990 genehmigt. Die Aktionäre genehmigten 15.000.000 Aktien Aktienerhöhung auf den Plan am 13. November 1997. Bei Berücksichtigung aller bis zum 22. März 2000 durchgeführten Aktiensplitaktien entspricht die genehmigte Aktienerhöhung nunmehr 135.000.000 Aktien. Forward-Splits der Aktie haben auch zu einer Erhöhung der verbleibenden Anzahl von Aktien des Aktienangebots im Rahmen des Plans geführt (gemäß Abschnitt VI Buchstabe b). Der Verwaltungsrat genehmigte außerdem am 9. September 2003 eine Kapitalerhöhung von 100.000.000 Aktien, die von den Aktionären auf der Hauptversammlung 2003 genehmigt wurde. In Kombination mit dem 13. November 1997 135.000.000 Aktien-Ergänzung des Planes (angepasst auf eine Aktiensplit-Basis) und der 9. September 2003 100.000.000 Aktien zusätzlich zu dem Plan, die Gesamtzahl der Aktien der Aktien, die über die Laufzeit ausgegeben werden können Des Plans auf 321.400.000 Aktien erhöht. Für Zwecke der Verwaltung des Plans haben die folgenden Ausdrücke die folgenden Bedeutungen: Vorstand ist der Verwaltungsrat der Gesellschaft. Cisco Entity bezeichnet die Gesellschaft oder jede natürliche oder juristische Person, die unter der Kontrolle oder unter der gemeinsamen Kontrolle mit der Gesellschaft oder einer Person oder Körperschaft steht, mit der gemischte Unternehmen an der Gesellschaft beteiligt sind oder an der die Gesellschaft ein Interesse hat. Das Unternehmen ist Cisco Systems, Inc., Kalifornien, und ein Nachfolger für alle oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte oder stimmberechtigten Aktien von Cisco Systems, Inc., die durch entsprechende Maßnahmen den Plan annehmen. "Unternehmenspartner" ist jede Gesellschaft, die entweder die Muttergesellschaft oder eine Tochtergesellschaft der Gesellschaft ist (gemäß Ziffer 424 des Kodex), einschliesslich jeglicher Muttergesellschaft oder Tochtergesellschaft, die nach dem Inkrafttreten der Gesellschaft wird. Datum des Inkrafttretens 1. Januar 1990 vorgesehen. Dass ein Konzernteilnehmer, der nach dem 1. Januar 1990 eine Beteiligungsgesellschaft im Plan wird, ein späteres Inkrafttreten für seine Mitarbeiter-Teilnehmer bestimmt. Anspruchsberechtigte Einnahmen sind: (i) die regelmäßigen Grundeinkünfte, die an einen Teilnehmer von einer oder mehreren Cisco-Einheiten gezahlt werden, (ii) etwaige Lohnfortschrittsbeiträge, die im Namen des Teilnehmers an einem Code Section 401 (k) Plan, Code Section 125 Plan oder irgendwelche geleistet werden (Iii) Überstunden, Prämien und Provisionen. Von der Berechnung des zuschussfähigen Ergebnisses ausgeschlossen sind: (I) alle Ausschüttungen aus der Gewinnbeteiligung, die nichtqualifizierte Aufschubvergütung, die Sozialleistungen und andere Vorsorgepläne sowie sonstige Anreizzahlungen und (II) alle Beiträge (außer Gehaltsvorstellungen) Die gemäß Ziffer 401 (k) Plan, Code Section 125 Plan oder einem nicht qualifizierten, aufgeschobenen Vergütungsplan vorgenommen wurden), die von der Gesellschaft oder einer anderen Cisco Entity für die Teil - nehmerleistung in irgendeinem derzeitigen oder nachstehend festgestellten Personal - oder Sozialplan durchgeführt werden. Diese Definition gilt nur für Teilnehmer dieses Plans und nicht für Teilnehmer des Teilplans. Arbeitnehmer ist jede Person, die von der Gesellschaft oder einer anderen teilnehmenden Gesellschaft beschäftigt ist und Einkünfte erhält, die nach Section 3401 (a) des Code von der Gesellschaft oder einer anderen Cisco Entity als Entlohnung betrachtet werden. Teilnehmer ist jeder Mitarbeiter einer teilnehmenden Gesellschaft, der sich aktiv am Plan beteiligt. Teilnehmende Gesellschaft bedeutet die Gesellschaft und diese Unternehmenspartner oder verbundene Unternehmen, die von Zeit zu Zeit vom Verwaltungsrat bestimmt werden können. Aktien sind Stammaktien der Gesellschaft. Unterplan bedeutet der Company146s International Employee Stock Purchase Plan, in der geänderten Fassung. Der Plan wird vom Verwaltungsrat oder von einem Komitee (dem Komitee 148) verwaltet, das aus mindestens zwei oder mehr Verwaltungsratsmitgliedern besteht, die von Zeit zu Zeit vom Verwaltungsrat ernannt werden. Der Planverwalter (ob der Verwaltungsrat oder der Ausschuss) hat die volle Befugnis, den Plan zu verwalten, einschließlich der Befugnis, jede Bestimmung des Plans zu interpretieren und auszulegen und die für die Verwaltung des Plans erforderlichen Bestimmungen zu erlassen, Den Anforderungen des Abschnitts 423 des Kodex entsprechen. Entscheidungen des Planverwalters sind für alle Parteien, die ein Interesse an dem Plan haben, endgültig und bindend. (A) Die Aktien werden im Rahmen des Plans über eine Reihe aufeinander folgender Kaufperioden zum Kauf angeboten, bis (i) die Höchstanzahl der Aktien, die für die Emission im Rahmen des Plans und des Teilplans zur Verfügung stehen, Ii) der Plan wurde früher gemäß Artikel IX gekündigt. (B) Unter keinen Umständen werden die im Rahmen des Plans gewährten Kaufrechte ausgeübt, und es werden auch keine Aktien der Gesellschaft ausgegeben, bis (i) der Plan von den Gesellschaftern der Gesellschaft und (ii) der Gesellschaft genehmigt wurde Hat alle geltenden Anforderungen des Securities Act von 1933 (in der geänderten Fassung), alle anwendbaren Börsennotierungen einer Wertpapierbörse, an der die Aktie notiert ist, und alle anderen anwendbaren Vorschriften, die durch Gesetz oder Verordnung festgelegt wurden, erfüllt. (C) Der Plan wird in einer Reihe von aufeinanderfolgenden Kaufperioden durchgeführt, von denen jeder eine solche Dauer hat (nicht mehr als vierundzwanzig (24) Monate je Kaufzeitraum), wie vom Planverwalter vor Beginn des Geschäftsjahres festgelegt Kaufzeitraum. Die Erwerbszeiträume können jederzeit nach Maßgabe des Planverwalters beginnen, einschließlich vierteljährlicher oder halbjährlicher Intervalle über die Laufzeit des Plans. Der Planverwalter teilt das Datum, an dem jede Kaufperiode beginnt, und die Dauer dieser Kaufperiode vor dem ersten Tag dieser Kaufperiode bekannt. (D) Dem Teilnehmer wird für jede Kaufzeit, in der er teilnimmt, ein separates Kaufrecht eingeräumt. Das Kaufrecht wird am ersten Tag der Kaufzeit gewährt und wird automatisch am letzten U. S.-Geschäftstag dieser Kaufperiode oder an einem früheren Tag ausgeübt, zu dem das Kaufrecht hierin ausgeübt wird. (E) Ein Mitarbeiter kann an nur einer Kaufperiode teilnehmen. Dementsprechend muss ein Mitarbeiter, der einer neuen Kaufperiode beitreten möchte, von der aktuellen Einkaufsperiode, in der er vor dem letzten Tag der aktuellen Einkaufsperiode, an der der Mitarbeiter beteiligt ist, teilnehmen, teilnehmen und sich auch in der neuen Einkaufsperiode anmelden Das Startdatum dieser neuen Kaufperiode zu diesem Zeitpunkt und in der Weise, wie der Planverwalter nach seinem Ermessen verlangt. Der Planverwalter kann nach seinem Ermessen von einem Arbeitnehmer verlangen, der von einem Kaufzeitraum zurücktritt, um eine volle Kauffrist abzuwarten, bevor er sich in einem neuen Kaufzeitraum nach dem Plan neu anmeldet. FÖRDERFÄHIGKEIT UND TEILNAHME a) Jede Person, die am Beginn eines Kaufzeitraums im Rahmen des Plans Angestellter einer teilnehmenden Gesellschaft ist, kann an dem Plan für diese Kaufzeit teilnehmen. Der Planverwalter kann nach seinem Ermessen die Arbeitnehmer, die zur Teilnahme am Plan berechtigt sind, auf diejenigen Beschäftigten beschränken, die regelmäßig mehr als zwanzig (20) Stunden pro Woche für mehr als fünf (5) Monate pro Kalenderjahr arbeiten sollen. (B) Um an dem Plan für eine bestimmte Kaufperiode teilnehmen zu können, muss der Mitarbeiter die vom Planverwalter vorgeschriebenen Anmeldeformulare (einschließlich Kaufvertrag und Lohnabzugsberechtigung) ausfüllen und solche Formulare beim Plan Administrator (oder dessen Benennen) spätestens am Tag, den der Planverwalter nach seinem Ermessen benennt. (C) Der von einem Teilnehmer für den Erwerb von Aktien im Rahmen des Plans genehmigte Lohnabzug kann ein Vielfaches von 1 des berechtigten Einkommens des Teilnehmers während des Zeitraums sein, in dem das Kaufrecht noch aussteht, bis zu einem Maximum, I) 10 des Anspruchsberechtigten Erwerbs pro Kaufrecht und (ii) 100 des Teilnehmers146s Anspruchsberechtigte Erträge, die nach Abzug aller anderen Beträge verbleiben, die nach dem Erwerbsrecht abgezogen oder von diesen abgezogen werden. Die Beschränkungen der Ziffer ii) in diesem Abschnitt V (c) gelten nur für diesen Plan und nicht für den Unterplan. Der so ermächtigte Abzugsbetrag bleibt für den gesamten Zeitraum gültig, in dem das Kaufrecht noch aussteht, es sei denn, dass der Teilnehmer vor Ablauf des Kaufzeitraums, für den das Kaufrecht gültig bleibt, diesen Satz durch Einreichung des entsprechenden Formulars verringert Mit dem Plan Administrator (oder seinem designierten). Der ermäßigte Satz tritt so bald wie möglich nach der Einreichung dieses Formulars in Kraft. Lohnabzüge werden jedoch nach Beendigung des Kaufrechts des Teilnehmers gemäß §§ VII (d) oder (e) automatisch eingestellt. STOCK VORBEHALT DES PLANS a) Der von den Teilnehmern im Rahmen des Plans erwerbbare Aktienbestand darf ausschließlich im Ermessen des Verwaltungsrates aus einer genehmigten, aber nicht ausgegebenen Aktie oder aus wiedererworbenen Aktien, einschließlich Aktien, die auf dem offenen Markt erworben wurden, zur Verfügung gestellt werden. Die Gesamtzahl der Aktien, die im Rahmen des Plans und des Teilplans als Anlage B beigefügt werden können. Insgesamt 321.400.000 Aktien nicht überschreiten (vorbehaltlich einer Anpassung gemäß Buchstabe b)). Diese Aktienreserve wurde für die verschiedenen seit dem Inkrafttreten erfolgten Aktiensplits angepasst und umfasst die von den Aktionären auf der Jahrestagung 1997 genehmigten 135.000.000 Aktienzuwachs 1 und die vom Compensation Committee im September genehmigte Aktienzuteilung von 100.000.000 Aktien 9, 2003 und von den Aktionären auf der Hauptversammlung 2003 genehmigt. (B) Im Falle einer Änderung des Aktienangebots im Rahmen des Plans aufgrund von Fusion, Konsolidierung oder Umstrukturierung oder (II) einer Aktiendividende, Aktiensplit, Rekapitalisierung, Aktienkombination oder sonstiger Änderungen, Ausstehender Bestand als 1 Die Aktionäre genehmigten ursprünglich eine Aktienerhöhung von 15.000.000 Aktien, wurden jedoch für alle am 22. März 2000 durchgeführten Aktiensplitierungen (dh die drei (3) bis zwei (2) Aktienspannen neu berechnet Am 16. Dezember 1997 erfolgten die beiden am 2. September 1999 durchgeführten drei (3) zwei (2) aufgeteilten Aktien die am 21. Juni 1999 durchgeführten zwei (2) on-one (1) Lagerbestände , Und die beiden (2) - für-eins (1) aufgeteilten Aktien am 22. März 2000), entspricht dieser Aktienzuwachs 135.000.000 Aktien. So gilt es, sofern diese Änderung nicht im Zusammenhang mit einem Abschnitt VII (k) erfolgt, entsprechende Anpassungen durch den Planverwalter an (i) die Klasse und die Höchstanzahl der Aktien, die in der Summe über die (Ii) die Klasse und die Höchstanzahl der Aktien, die pro Teilnehmer an einem Kaufdatum käuflich erworben werden können, (iii) die Klasse und die maximale Anzahl von Aktien, die von einem Vorstandsmitglied über die Laufzeit des Geschäftsjahres erworben werden können Plan und (iv) die Klasse und die Anzahl der Aktien und der Preis pro Aktie der Aktie unterliegen jedem Kaufrecht zum Zeitpunkt des Umlaufs im Rahmen des Plans. Ein Mitarbeiter, der an dem Plan für eine bestimmte Kaufperiode teilnimmt, hat das Recht, Aktien unter den nachstehenden Bedingungen zu erwerben und einen Kaufvertrag mit diesen Bedingungen und anderen, nicht mit dem Plan unvereinbaren Bestimmungen durchzuführen Kann sich der Planverwalter als ratsam erweisen. (A) Kaufpreis. Der US-Dollar-Kaufpreis je Aktie muss mindestens dem niedrigeren Wert aus (i) 85 des Marktwertes pro Aktie am Tag des Erwerbs des Kaufrechts oder (ii) 85 des Marktwertes pro Aktie entsprechen Aktien am Tag der Ausübung des Kaufrechts. Für die Ermittlung des Marktwerts (und für alle anderen Bewertungszwecke des Plans) ist der Marktwert je Aktie der Aktie zu einem maßgeblichen Zeitpunkt der endgültige Verkaufspreis je Aktie zu diesem Zeitpunkt, wie amtlich auf dem Kapital notiert Umtausch, an dem die Aktie zu diesem Zeitpunkt gehandelt wird, oder, wenn nicht an einer solchen Börse gehandelt, der am Nasdaq-Nationalmarkt gemeldete Schlussverkaufspreis pro Aktie der Aktie zu diesem Zeitpunkt. Wenn an diesem Tag keine Verkäufe von Aktien bestehen, ist der Schlussverkaufspreis für die Aktie am nächstfolgenden Tag, für den es ein solches Angebot gibt, maßgebend für den Marktwert. (B) Anzahl der käuflichen Anteile. Die Anzahl der Aktien, die ein Teilnehmer bei Ausübung eines ausstehenden Kaufrechts käuflich erwerben kann, wird die Anzahl der gesamten Aktien sein, die durch Dividieren des von dem Teilnehmer gesammelten Betrages in jedem Kaufzeitraum durch Lohnabzüge erhal - ten werden, wobei das Kaufrecht mit dem Kaufpreis gültig bleibt Für diesen Kaufzeitraum. Ein verbleibender Betrag im Teilnehmerkonto wird dem Teilnehmer automatisch zurückerstattet. Die Höchstanzahl der Aktien, die von einem beliebigen Teilnehmer zu einem Kaufzeitpunkt erworben werden können, darf jedoch nicht mehr als 22.500 Aktien betragen (vorbehaltlich einer Anpassung gemäß Abschnitt VI Buchstabe b) und jeder Betrag, der nicht für den Erwerb von Aktien im Namen eines Teilnehmers aufgrund der Gründe angewandt wird Dieser Beschränkung wird diesem Teilnehmer erstattet. Darüber hinaus darf die Höchstanzahl der Aktien, die ein solcher Mitarbeiter über die Laufzeit des Plans erwerben darf, nicht mehr als 4.320.000 Aktien betragen, wenn der Arbeitnehmer ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft ist, vorbehaltlich der kurzfristigen Gewinnbeschränkungen des Bundesgesetzes über Wertpapiere. Wie sie für die verschiedenen seit dem Inkrafttreten getätigten Teilausschüttungen des Wertpapiers angepasst wurden, und vorbehaltlich einer weiteren Anpassung gemäß Abschnitt VI Buchstabe b). Dementsprechend ist ein solcher Offizier nicht berechtigt, Kaufrechte für jede Kaufperiode zu erhalten, wenn die Anzahl der Aktien, die ansonsten von dieser Person für diesen Kaufzeitraum käuflich erworben werden würden, dazu führen würde, dass eine solche Aktienanleihe über den Höchstbetrag hinausgeht Anzahl der Aktien, die in der Summe durch diese Person über die Laufzeit des Plans käuflich erworben werden können. Unter keinen Umständen dürfen Kaufrechte im Rahmen des Plans an einen Arbeitnehmer gewährt werden, wenn der Arbeitnehmer unmittelbar nach der Gewährung (im Sinne des Kodexes 425 (d)) oder ausstehende Optionen oder sonstige Rechte zum Erwerb, 5 oder mehr der gesamten kombinierten Stimmrechte oder - werte aller Aktienklassen der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften. Darüber hinaus gelten für alle Kaufrechte die Abgrenzungen des Abschnitts VIII. (C) Zahlung. Die Zahlung für Aktien, die im Rahmen des Plans erworben wurden, erfolgt durch die von den Teilnehmern zugelassenen Lohnabzüge. Diese Abzüge beginnen am ersten Zahltag mit oder unmittelbar nach dem Beginn der jeweiligen Kaufperiode und werden, sofern sie nicht früher gemäß Abschnitt VII (d) oder (e) gekündigt werden, mit dem Zahltag enden, der mit oder unverzüglich endet Vor dem letzten Tag der Kaufzeit. Die so vereinnahmten Beträge werden dem Buchkonto, das die Gesellschaft im Namen des Teilnehmers im Rahmen des Plans behält, gutgeschrieben, jedoch werden in diesem Buch keine Zinsen auf den Restbetrag gezahlt. Die von einem Teilnehmer gesammelten Beträge können mit den allgemeinen Vermögenswerten der Gesellschaft vermischt und für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden. (D) Rücktritt vom Kaufzeitraum. (I) Ein Teilnehmer kann von einem Kaufzeitraum zurücktreten, indem er das vorgeschriebene Meldungsformular mit dem Planverwalter (oder seinem Design) vor oder nach dem vom Planverwalter nach seinem Ermessen verlangten Datum einreicht. Keine weiteren Lohn - und Gehaltsabzüge werden von dem Teilnehmer in Bezug auf diese Kaufzeit erhoben und der Teilnehmer hat die folgende Wahl in Bezug auf Lohnabzüge für die vor dem Rückzugsdatum erhobene Kaufzeit: (A) In der ursprünglich vereinnahmten Währung die Lohnabzüge, die der Teilnehmer während des Kaufzeitraums im Rahmen des Plans gemacht hat, oder (B) solche Lohnabzüge für den Kauf von Aktien am Ende dieser Kaufperiode haben. Wird keine solche Wahl getroffen, so werden diese Lohnabzüge automatisch am Ende dieser Kaufzeit in der ursprünglich erhobenen Währung zurückerstattet. (Ii) Der Rücktritt des Teilnehmers aus einem bestimmten Kaufzeitraum ist unwiderruflich und verlangt dem Teilnehmer auch eine erneute Anmeldung (durch rechtzeitige Einreichung eines neuen Kaufvertrags und einer Lohnabzugsermächtigung), wenn der Teilnehmer die Teilnahme wieder aufnehmen will In einem nachfolgenden Kaufzeitraum. E) Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Abgesehen von den in Ziffer VII (1) genannten Bedingungen, wenn ein Teilnehmer nicht mehr Arbeitnehmer bleibt, während sein Kaufrecht noch aussteht, endet dieses Kaufrecht sofort und alle Beträge, die der Teilnehmer während der Kaufzeit, in der diese Kündigung eintritt, gesammelt hat Wird dem Teilnehmer unverzüglich zurückerstattet. Sollte der Teilnehmer jedoch während des Angestelltenstatus sterben oder dauerhaft behindert werden oder sollte der Teilnehmer aufgrund einer Beurlaubung den aktiven Dienst einstellen, so ist der Teilnehmer (oder die Person oder Personen, denen die Rechte des verstorbenen Teilnehmers im Rahmen des Plans zustehen, Die durch den Willen oder durch die Gesetze der Abstammung und Verbreitung übertragen werden, haben die Wahl, ausgeübt bis zum Ende der Kaufzeit, in der der Teilnehmer stirbt oder dauernd behindert wird oder in dem die Beurlaubung beginnt, (i) zurückzutreten Die Gelder in dem Gehaltsabrechnungskonto des Teilnehmers zu dem Zeitpunkt, zu dem seine Beendigung des Arbeitnehmerstatus oder der Beginn des Urlaubs vorliegt, oder (ii) diese Mittel für den Erwerb von Aktien am Ende dieser Kaufzeitspanne gehalten werden. Wird keine solche Wahl getroffen, so werden diese am Ende dieser Kaufzeit automatisch für den Erwerb von Aktien gehalten. In keinem Fall werden dem Konto des Teilnehmers weitere weitere Lohn - und Gehaltsabzüge hinzuge - fügt, nachdem er den Status des Arbeitnehmers oder den Beginn des Urlaubs beendet hat. Kommt der Teilnehmer innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Beginn seines Urlaubsurlaubs oder (y) vor Ablauf eines längeren Zeitraums, für den das Recht des Teilnehmers auf Wiederbeschäftigung mit der Gesellschaft rechtskräftig ist, gesetzlich Oder Vertrag, so werden seine Lohn - und Gehaltsabrechnungen im Rahmen des Plans automatisch bei seiner Rückkehr zu dem zum Zeitpunkt des Beginns des Urlaubs gültigen Satz fortgesetzt und beginnt eine neue Kauffrist im Laufe des Urlaubs, so wird automatisch der Teilnehmer angemeldet Dass der Kaufzeitraum zu dem Zeitpunkt, zu dem der Urlaub begonnen hat, in Höhe des Lohnabzugs gilt, aber die Lohnabzüge für diesen Kaufzeitraum erst dann beginnen, wenn der Teilnehmer in den aktiven Dienst zurückkehrt. Eine Person, die nach einer Beurlaubung, die die anwendbare (x) oder (y) Zeit überschreitet, wieder in eine aktive Erwerbstätigkeit zurückkehrt, wird als neuer Mitarbeiter für die Zwecke der nachträglichen Teilnahme am Plan behandelt und muss dementsprechend neu anmelden In dem Plan (durch rechtzeitige Einreichung der vorgeschriebenen Anmeldeformulare) am oder vor dem Beginn einer späteren Kaufperiode, in der er teilnehmen möchte. Für die Zwecke des Plans gilt a) ein Teilnehmer als Arbeitnehmer, solange dieser Teilnehmer im aktiven Dienst der Gesellschaft oder einer anderen teilnehmenden Gesellschaft im Rahmen des Plans bleibt und b) ein Teilnehmer gilt Wenn er nicht in der Lage ist, aufgrund einer medizinisch bestimmbaren körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung, die zum Tode führen oder eine dauerhafte Dauer von mindestens zwölf (12) Monaten haben wird, eine wesentliche Erwerbstätigkeit ausüben zu können. (F) Aktienkauf. Die Aktien, die dem Erwerbsrecht jedes Teilnehmers unterliegen (mit Ausnahme von Teilnehmern, deren Bezugsrechte zuvor gemäß den Abschnitten VII (d) und (e) oben gekündigt wurden) werden im Namen des Teilnehmers 146 am letzten Geschäftstag der Gesellschaft automatisch erworben Für die ein solches Kaufrecht noch aussteht. Der Kauf erfolgt unter Anwendung des Betrags, der jedem Teilnehmerkonto des Teilnehmers zugeschlagen wird, wenn es nötig ist, an dem letzten US-Kaufdatum für den Kauf von ganzen Aktien (vorbehaltlich der Beschränkungen des Höchstbetrages) in US-Dollar umzuwandeln Anzahl der käuflichen Aktien gemäß Ziffer VII (b)) zu dem Kaufpreis, der für diese Kaufzeit gilt. (G) Beschaffung von Kaufrechten. Sollte die Gesamtzahl der Aktien, die nach den ausstehenden Bezugsrechten zu einem bestimmten Zeitpunkt erworben werden, die Anzahl der Aktien übersteigen, die für die Ausgabe im Rahmen des Plans und des Teilplans zur Verfügung stehen, so legt der Planverwalter eine anteilige Zuteilung der Aktien fest Aktien, die auf einer einheitlichen und nicht diskriminierenden Grundlage gehalten werden, und die auf den Konten der Teilnehmer gutgeschriebenen Beträge werden, soweit sie nicht auf den Kauf von Aktien angewandt werden, den Teilnehmern in der ursprünglich erhobenen Währung zurückerstattet. (H) Aktionärsrechte. Ein Teilnehmer hat keine Rechte als Aktionär in Bezug auf Aktien, die unter die Kaufrechte fallen, die dem Teilnehmer im Rahmen des Plans gewährt wurden, bis die Aktien im Namen des Teilnehmers gemäß Abschnitt VII (f) tatsächlich erworben wurden. Für Dividenden, Ausschüttungen oder sonstige Rechte, für die der Stichtag vor dem Kaufdatum liegt, sind keine Anpassungen vorzunehmen. (I) ESPP-Broker-Konto. Die im Namen jedes Teilnehmers erworbenen Aktien werden direkt in ein Maklerkonto eingezahlt, das die Gesellschaft für den Teilnehmer an einer von der Gesellschaft benannten Maklerfirma einrichtet. Das Konto wird als das ESPP-Broker-Konto bezeichnet. Der Planverwalter kann solche Richtlinien und Verfahren für den von ihm ermittelten Plan annehmen, einschließlich Richtlinien und Verfahren betreffend die Übertragung von Aktien von einem ESPP - Broker - Konto eines Teilnehmers, bevor diese Aktien für die erforderliche Zeit gehalten wurden, um eine Disqualifikation des Vermögens zu vermeiden Aktien nach dem US-amerikanischen Steuergesetz. (J) Zuweisbarkeit. Kein Kaufrecht, das im Rahmen des Plans gewährt wird, kann von einem Teilnehmer abgetreten oder übertragen werden, außer durch den Willen oder durch das Gesetz der Abstammung und Verbreitung, und während der Laufzeit des Teilnehmers sind die Kaufrechte nur vom Teilnehmer ausübbar. K) Verschmelzung oder Liquidation der Gesellschaft. Für den Fall, dass die Gesellschaft oder ihre Aktionäre eine Vereinbarung zur Veräußerung sämtlicher oder im Wesentlichen sämtlicher Vermögenswerte oder des ausstehenden Grundkapitals der Gesellschaft durch einen Verkauf, eine Fusion oder eine Reorganisation schließen, in der die Gesellschaft nicht die überlebende Körperschaft sein wird Als eine Reorganisation, die in erster Linie zur Änderung des Staates, in dem die Gesellschaft gegründet wird, eine Verschmelzung oder Konsolidierung mit einer 100% igen Tochtergesellschaft oder eine andere Transaktion, in der es keine wesentliche Änderung der Anteilseigner der Gesellschaft oder ihrer relativen Bestände gibt, Unabhängig davon, ob es sich bei der Gesellschaft um die überlebende Körperschaft handelt) oder im Falle der Liquidation der Gesellschaft, so werden alle im Rahmen des Plans ausgegebenen Kaufrechte unmittelbar vor der Vollendung des Verkaufs, der Fusion, der Reorganisation oder der Liquidation unter Anwendung aller vorstehenden Summen ausgeübt Die von den Teilnehmern während der Kaufzeit einer solchen Transaktion für den Erwerb von ganzen Aktien erhoben werden, wobei jedoch die anwendbaren Beschränkungen von Abschnitt VII (b) zu beachten sind. (I) Erwerb und Veräußerung. Der Planverwalter kann nach seinem alleinigen und uneingeschränkten Ermessen und nach den Grundsätzen des § 423 Kodex für Einzelpersonen, die ausschließlich im Zusammenhang mit dem Erwerb eines anderen Unternehmens oder Unternehmens durch Fusion, Umwandlung oder Erwerb von Arbeitnehmern tätig werden, Vermögenswerte und können besondere Kauftermine für Teilnehmer, die nicht mehr Arbeitnehmer sind, nur im Zusammenhang mit der Veräußerung aller oder eines Teils der teilnehmenden Gesellschaft oder eines Teils der Gesellschaft vorsehen, wobei die nach diesem Vertrag gewährten Kauffristen und Kaufrechte unbeschadet bleiben Gelten die Bedingungen, die der Planverwalter unter den gegebenen Umständen für angemessen erachtet. (A) Kein Teilnehmer ist berechtigt, aufgrund eines nach diesem Plan ausgegebenen Kaufrechts Rechte auf den Erwerb von Aktien zu erwerben, und zwar in dem Umfang, in dem diese Rückstellung zusammen mit (I) Aktienrechten, die aus anderen im Rahmen dieses Plans ausgegebenen Kaufrechten und ( II) ähnliche Rechte, die im Rahmen anderer Mitarbeiterbeteiligungspläne (im Sinne des § 423 Kodex) der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens angefallen sind, ansonsten erlauben würden, dass der Teil - nehmer mehr als 25.000 US-Dollar (US25.000) (Die auf der Grundlage des Marktwertes dieser Aktie ermittelt werden, an dem Tag oder an dem Tag, an dem diese Rechte dem Teilnehmer eingeräumt werden) für jedes Kalenderjahr, in dem diese Rechte jederzeit ausstehend sind. (B) Für die Zwecke der Anwendung der Abgrenzung von Abschnitten VIII (a) ergibt sich das Recht zum Erwerb von Aktien gemäß jedem im Rahmen des Plans ausstehenden Kaufrecht wie folgt: (i) Das Recht zum Erwerb von Aktien unter jedem solchen Kaufrecht besteht Sobald das Kaufrecht am letzten US-Geschäftstag jeder Kaufperiode ausübbar ist, bleibt das Recht ausstehend. (Ii) Ein Erwerbsrecht im Rahmen eines ausstehenden Kaufrechts kommt nicht zustande, wenn der Teilnehmer bereits im selben Kalenderjahr das Recht erworben hat, fünfundzwanzigtausend US-Dollar (US25.000) Wert zu erwerben Basis des Marktwerts am Tag oder Zeitpunkt der Gewährung) gemäß einem oder mehreren Kaufrechten, die der Teilnehmer während eines solchen Kalenderjahres hält. (Iii) Wenn aufgrund der Beschränkungen nach Abschnitt VIII (a) ein oder mehrere Kaufrechte eines Teilnehmers nicht für einen bestimmten Kaufzeitraum anfallen, so sind die Abzüge, die der Teilnehmer während dieser Kaufzeit in Bezug auf diese Kaufrechte vorgenommen hat Wird unverzüglich in der ursprünglich erhobenen Währung zurückerstattet. C) Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen dieses Artikels VIII und einer oder mehrerer Bestimmungen des Plans oder einer von ihm erlassenen Urkunde kontrollieren die Bestimmungen dieses Artikels VIII. ÄNDERUNG UND KÜNDIGUNG Der Verwaltungsrat oder der Entschädigungsausschuss des Verwaltungsrates können den geplanten Plan von Zeit zu Zeit ändern, ändern, suspendieren oder aufgeben. Jedoch keine derartige Maßnahme die Kaufrechte zum Zeitpunkt des Umlaufs nach dem Plan beeinträchtigen und vorsehen. des Weiteren . Dass keine derartige Aktion des Verwaltungsrats oder des Vergütungsausschusses ohne Zustimmung der Anteilseigner der Gesellschaft die Anzahl der im Rahmen des Plans emittierten Aktien erhöhen kann (außer Anpassungen gemäß den Abschnitten VI (b) und VII (b)), Die Kaufpreisformel zu ändern, um den im Plan festgelegten Kaufpreis zu senken oder die Anforderungen an die Teilnahmeberechtigung an dem Plan wesentlich zu ändern. A) Der Plan endet mit dem früheren (i) 3. Januar 2010 oder (ii) dem Tag, an dem alle Aktien, die für die Emission gemäß dem Plan und dem Unterplan zur Verfügung stehen, gemäß den im Rahmen des Kaufrechts ausgeübten Kaufrechten verkauft worden sind Plan und der Unterplan. (B) Alle Kosten und Ausgaben, die bei der Verwaltung des Plans entstehen, werden von der Gesellschaft getragen. (C) Weder die Klage der Gesellschaft bei der Aufstellung des Plans noch Maßnahmen im Rahmen des Plans durch den Verwaltungsrat oder den Planverwalter oder eine Bestimmung des Plans selbst sind so auszulegen, dass jeder Person das Recht eingeräumt wird, Der Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens für einen bestimmten Zeitraum, und diese Person kann jederzeit mit oder ohne Grund gekündigt werden. (D) Die Bestimmungen des Plans unterliegen dem Recht des Staates Kalifornien ohne Rückgriff auf diese Kollisionsnormen. CISCO SYSTEMS, INC. INTERNATIONAL EMPLOYEE STOCK PURCHASE PLAN (Teilplan des Cisco Systems, Inc. Mitarbeiteraktien-Kaufplan) (in der geänderten Fassung vom 9. September 2003) - plan des Cisco Systems, Inc. Der Mitarbeiteraktien-Kaufplan (der 147Sub-Plan148) dient dazu, berechtigten Mitarbeitern der Gesellschaft146s Ausländische Tochtergesellschaften die Möglichkeit zu bieten, durch den Erwerb von Aktien der Gesellschaft146 eine gemeinsame Beteiligung an der Gesellschaft zu erwerben Aktien in regelmäßigen Abständen mit ihren kumulierten Lohnabzügen oder anderen genehmigten Beiträgen. Alle Bestimmungen dieses Teilplans unterliegen dem U. S.-Plan, sofern nichts anderes hierin vorgesehen ist. Der Teilplan wurde am Tag des Inkrafttretens wirksam. Die Begriffsbestimmungen des Artikels II des U. S.-Plans regeln den Unterplan, mit der Ausnahme, daß die folgenden Begriffe die folgenden Bedeutungen haben: Code bedeutet die US Internal Revenue Code von 1986 in der geänderten Fassung. Unter Corporate Affiliate versteht man Unternehmen, Personengesellschaften, Joint Ventures oder andere Geschäftseinheiten, an denen die Gesellschaft direkt oder indirekt Aktien oder Kapital - oder Gewinnzinsen besitzt und für die die Gesellschaft die Befugnis besitzt, die Geschäftsführung zu leiten oder zu führen Und Politiken. Erstattungsfähige Einnahmen sind die regelmäßigen Grundeinkünfte eines Teilnehmers durch eine oder mehrere ausländische Tochtergesellschaften oder Cisco-Einheiten sowie Überstunden, Prämien und Provisionen. There shall be excluded from the calculation of Earnings: (I) all profit-sharing distributions and other incentive-type payments and (II) all contributions made by the Company, its Corporate Affiliates, or any other Cisco Entity for the Participant146s benefit under any employee benefit or welfare plan now or hereafter established. Effective Date means October 1, 1996 provided, however, that any Foreign Subsidiary which elects, with the approval of the Board, to extend the benefits of this Sub-Plan to its Employees after October 1, 1996 shall designate a subsequent Effective Date with respect to its employee-Participants. Employee means any person employed by a Foreign Subsidiary who receives Eligible Earnings from the Foreign Subsidiary or any other Cisco Entity. Foreign Subsidiary shall mean any Corporate Affiliate with non-U. S. Employees which elects, with the approval of the Board, to extend the benefits of this Sub-Plan to its Employees. As of the Effective Date, the Foreign Subsidiaries participating in the Sub-Plan are listed on attached Schedule A. Participant means any Employee of a Foreign Subsidiary who is actively participating in the Sub-Plan. U. S. Plan shall mean the Company146s Employee Stock Purchase Plan, as amended. The Sub-Plan shall be administered in accordance with the provisions of Article III of the U. S. Plan. The initial purchase period began on October 1, 1996. Subsequent purchase periods may commence at any time as determined by the Plan Administrator, including at quarterly or semi-annual intervals over the term of the Sub-Plan. ELIGIBILITY AND PARTICIPATION Each individual who is an Employee of a Foreign Subsidiary on the commencement date of any purchase period under the Sub-Plan shall be eligible to participate in the Sub-Plan for that purchase period. In order to participate in the Sub-Plan for a particular purchase period, the Employee must complete the enrollment forms prescribed by the Plan Administrator (including a purchase agreement and a payroll deduction authorization) and file such forms with the Plan Administrator (or its designate) no later than the day designated by the Plan Administrator in its discretion. However, any Employee of a Foreign Subsidiary who is a participant in the U. S. Plan immediately prior to the Effective Date shall automatically become a Participant in the initial purchase period under the Sub-Plan and such individual146s payroll deductions under the Sub-Plan shall continue at the same rate authorized under the U. S. Plan immediately prior to the Effective Date unless the Participant shall change such rate in accordance with Section V(c) of the U. S. Plan. STOCK SUBJECT TO THE SUB-PLAN The Stock purchasable by Participants under the Sub-Plan shall be made available from shares reserved under the U. S. Plan and any shares issued under the Sub-Plan will reduce, on a share-for-share basis, the number of shares of Stock available for subsequent issuance under the U. S. Plan. An Employee who participates in the Sub-Plan for a particular purchase period shall have the right to purchase Stock upon the terms and conditions set forth below and shall execute a purchase agreement embodying such terms and conditions and such other provisions (not inconsistent with the Sub-Plan) as the Plan Administrator may deem advisable. Purchase Price . The U. S. Dollar purchase price shall be determined in accordance with the provisions of Section VII(a) of the U. S. Plan. Number of Purchasable Shares . The number of shares purchasable by a Participant shall be determined in accordance with the provisions of Section VII(b) of the U. S. Plan. Payment . Except to the extent otherwise determined by the Plan Administrator, payment for Stock purchased under the Sub-Plan shall be effected by means of the Participant146s authorized payroll deductions. Such deductions shall begin on the first pay day coincident with or immediately following the commencement date of the relevant purchase period and, unless terminated earlier pursuant to Sections VII (e) or (f) below, shall terminate with the pay day ending with or immediately prior to the last day of the purchase period. The amounts so collected shall be credited to the Participant146s individual book account under the Sub-Plan, initially in the currency in which paid by the Foreign Subsidiary until converted into U. S. Dollars. Accordingly, all purchases of Stock under the Sub-Plan are to be made with the U. S. Dollars into which the payroll deductions for the purchase period or other approved contributions have been converted. No interest shall be paid on the balance from time to time outstanding in the book account maintained for the Participant, except as otherwise required by law. The amounts collected from a Participant may be commingled with the general assets of the Company or the Foreign Subsidiary and may be used for general corporate purposes, except as otherwise required by law. Conversion into U. S. Dollars . For purposes of determining the number of shares purchasable by a Participant, the payroll deductions credited to each Participant146s book account during each purchase period shall be converted into U. S. Dollars on the purchase date for that purchase period on the basis of the exchange rate in effect on such date. The Plan Administrator shall have the absolute discretion to determine the applicable exchange rate to be in effect for each purchase date by any reasonable method (including, without limitation, the exchange rate actually used by the Company for its intra-Company financial transactions for the month of such transfer). Any changes or fluctuations in the exchange rate at which the payroll deductions or other approved contributions collected on the Participant146s behalf are converted into U. S. Dollars on each purchase date shall be borne solely by the Participant. Withdrawal from Purchase Period . Withdrawal from a purchase period shall be governed in accordance with the provisions of Section VII(e) of the U. S. Plan. Termination of EmploymentLeave of Absence . Except as otherwise provided under Sections VII(g) or (o) below, if a Participant ceases to remain an Employee while hisher purchase right remains outstanding, then such purchase right shall immediately terminate and all sums previously collected from the Participant during the purchase period in which such termination occurs shall be promptly refunded to the Participant in the currency in which paid by the Foreign Subsidiary. However, should the Participant die or become permanently disabled while in Employee status or should the Participant cease active service by reason of a leave of absence, then the Participant (or the person or persons to whom the rights of the deceased Participant under the Sub-Plan are transferred by will or by the laws of descent and distribution) shall have the election, exercisable up until the end of the purchase period in which the Participant dies or becomes permanently disabled or in which the leave of absence commences, to (i) withdraw all the funds in the Participant146s payroll account at the time of hisher cessation of Employee status or the commencement of such leave, with the withdrawn funds to be paid in the same currency in which paid by the Foreign Subsidiary, or (ii) have such funds held for the purchase of shares at the end of such purchase period. If no such election is made, then such funds shall automatically be held for the purchase of shares at the end of such purchase period. In no event, however, shall any further payroll deductions or other contributions be added to the Participant146s account following hisher cessation of Employee status or the commencement of such leave. Should the Participant return to active service (x) within ninety (90) days following the commencement of hisher leave of absence or (y) prior to the expiration of any longer period for which such Participant146s right to reemployment with the Foreign Subsidiary is guaranteed by statute or contract, then hisher payroll deductions under the Sub-Plan shall automatically resume upon hisher return at the rate in effect at the time the leave began, and if a new purchase period begins during the period of the leave, then the Participant will automatically be enrolled in that purchase period at the rate of payroll deduction in effect for himher at the time the leave commenced, but payroll deductions for that purchase period shall not actually begin until the Participant returns to active service. However, an individual who returns to active employment following a leave of absence that exceeds in duration the applicable (x) or (y) time period will be treated as a new Employee for purposes of subsequent participation in the Sub-Plan and must accordingly re-enroll in the Sub-Plan (by making a timely filing of the prescribed enrollment forms) on or before the start date of any subsequent purchase period in which he or she wishes to participate. For purposes of the Sub-Plan: (a) a Participant shall be considered to be an Employee for so long as such Participant remains in the active employ of a Foreign Subsidiary, and (b) a Participant shall be deemed to be permanently disabled if heshe is unable, by reason of any medically determinable physical or mental impairment expected to result in death or to be of continuous duration of at least twelve (12) months, to engage in any substantial gainful employment. Transfer of Employment . In the event that a Participant who is an Employee of a Foreign Subsidiary is transferred and becomes an employee of the Company during a purchase period under the Sub-Plan, such individual shall continue to remain a Participant in the Sub-Plan, and payroll deductions shall continue to be collected until the next purchase date as if the Participant had remained an Employee of the Foreign Subsidiary. In the event that an employee of the Company who is a participant in the U. S. Plan is transferred and becomes an Employee of a Foreign Subsidiary during a purchase period in effect under the U. S. Plan, such individual shall automatically become a Participant under the Sub-Plan for the duration of the purchase period in effect at that time under the Sub-Plan and the balance in such individual146s book account maintained under the U. S. Plan shall be transferred as a balance to a book account opened for such individual under the Sub-Plan. Such balance, together with all other payroll deductions or other approved contributions collected from such individual by the Foreign Subsidiary for the remainder of the purchase period under the Sub-Plan (as converted into U. S. Dollars), shall be applied on the next purchase date to the purchase of Stock under the Sub-Plan. Stock Purchase . The purchase of shares of Stock shall be governed by the provisions of Section VII(f) of the U. S. Plan. Proration of Purchase Rights . The proration of purchase rights shall be governed by Section VII(g) of the U. S. Plan. Shareholder Rights . Shareholder rights shall be governed by Section VII(h) of the U. S. Plan. ESPP Broker Account . The ESPP Broker Account shall be governed by Section VII(i) of the U. S. Plan. Additional Restrictions on Transfer of Shares to Comply with Local Law . In order to comply with local law (including, without limitation, local securities and foreign exchange laws), the Company may require a Participant to retain the shares purchased on his or her behalf in the Participant146s ESPP Broker Account until the sale of such shares. Assignability . The assignability of purchase rights shall be governed by Section VII(j) of the U. S. Plan. Merger or Liquidation of Company . In the event the Company or its shareholders enter into an agreement to dispose of all or substantially all of the assets or outstanding capital stock of the Company by means of a sale, merger or reorganization in which the Company will not be the surviving corporation (other than a reorganization effected primarily to change the State in which the Company is incorporated, a merger or consolidation with a wholly-owned subsidiary, or any other transaction in which there is no substantial change in the shareholders of the Company or their relative stock holdings, regardless of whether the Company is the surviving corporation) or in the event the Company is liquidated, then all outstanding purchase rights under the Sub-Plan shall automatically be exercised immediately prior to the consummation of such sale, merger, reorganization or liquidation by applying all sums previously collected from Participants during the purchase period of such transaction, as converted into U. S. Dollars, to the purchase of whole shares of Stock, subject, however, to the applicable limitations of Section VII(b). Payroll deductions or other approved contributions not yet converted into U. S. Dollars at the time of such transaction shall be converted from the currency in which paid by the Foreign Subsidiary into U. S. Dollars on the basis of the exchange rate in effect at the time of such transaction, and the applicable limitation on the number of shares of Stock purchasable per Participant shall continue to apply to each purchase. Should the Company sell or otherwise dispose of its ownership interest in any Foreign Subsidiary participating in the Sub-Plan, whether through merger or sale of all or substantially all of the assets or outstanding capital stock of that Foreign Subsidiary, then a similar exercise of outstanding purchase rights shall be effected immediately prior to the effective date of such disposition, but only to the extent those purchase rights are attributable to the Employees of such Foreign Subsidiary. Acquisitions and Dispositions . The Plan Administrator may, in its sole and absolute discretion, create special purchase periods for individuals who become Employees solely in connection with the acquisition of another company or business by merger, reorganization or purchase of assets and may provide for special purchase dates for Participants who cease to be Employees solely in connection with the disposition of a portion of any Foreign Subsidiary, which purchase periods and purchase rights granted pursuant thereto shall, notwithstanding anything stated herein, be subject to such terms and conditions as the Plan Administrator considers appropriate in the circumstances. Accrual limitations are governed by Article VIII of the U. S. Plan. AMENDMENT AND TERMINATION The amendment and termination of the Sub-Plan are governed by Article IX of the U. S. Plan. All costs and expenses incurred in the administration of the Sub-Plan shall be paid by the Company or the Foreign Subsidiary. Neither the action of the Company in establishing the Sub-Plan, nor any action taken under the Sub-Plan by the Board or the Plan Administrator, nor any provision of the Sub-Plan itself shall be construed so as to grant any person the right to remain in the employ of the Company or any Corporate Affiliate for any period of specific duration, and such person146s employment may be terminated at any time, with or without cause. Additional or different provisions for individual Foreign Subsidiaries may be incorporated in one or more Addenda to the Sub-Plan. Such Addenda shall have full force and effect with respect to the Foreign Subsidiaries to which they apply. In the event of a conflict between the provisions of such an Addendum and one or more other provisions of the Sub-Plan, other than the provisions of Article VIII, the provisions of the Addendum shall be controlling. The provisions of the Sub-Plan shall be governed by the laws of the State of California without resort to that State146s conflicts-of-laws rules, unless provided otherwise by the Plan Administrator.
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